Vormerksystem und Punkteführerschein
Details zum Führerschein Vormerksystem und Punkteführerschein
Durch das Vormerksystem können bei KFZ-Lenkern, die ein hoch risikobehaftetes Fahrverhalten aufweisen, rechtzeitig Maßnahmen gesetzt werden. Durch den Punkteführerschein werden Delikte, die bereits vor der Einführung des Vormerksystems zum Entzug der Lenkberechtigung geführt haben nicht beeinflusst. Es wurden allerdings die Entzugsdelikte um einen Punkt erweitert. Personen, die einen zu geringen Sicherheitsabstand einhalten (weniger als 0,2 Sekunden) müssen den Führerschein abgeben.
Der Deliktekatalog für das Vormerksystem umfasst 13 Delikte. Wenn zum ersten mal eines dieser 13 Vormerkdelikte begangen wird führt dies zu einer Vormerkung im Führerschein-Register. Falls in einem Zeitraum von zwei Jahren ein weiterer Delikt begangen wird, ordnet die Behörde eine Maßnahme an. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass von der betreffenden Person eine Nachschulung besucht werden muss. Bei der dritten Vormerkdelikt Übertretung innerhalb von drei Jahren wird von der Behörde die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate entzogen. Die Vormerkungen im Führerschein-Register werden nach zwei Jahren in denen der Lenker deliktfrei war gelöscht. Nähere Details zum Punkteführerschein sowie zu den Delikten und den möglichen Maßnahmen finden sich beim BMvIT.
Überschreitung der 0,5 Promille Grenze:
Das Lenken eines KFZ unter Alkoholeinfluss hat eine Vormerkung im Führerschein Register zur Folge. Das gilt sobald die 0,5 Promille-Grenze überschritten wird. Beim ersten überschreiten der 0,5 Promille Grenze behält der Lenker den Führerschein. Bei der zweiten Vormerkung dieser Art muss eine Nachschulung absolviert werden. Das Delikt wird ebenfalls im Führerscheinregister vermerkt. Kommt es innerhalb von drei Jahren zu einer dritten Übertretung einer der 13 Delikte, führt dies zum Entzug der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate.
Falls sie detailliertere Information wünschen, gibt es beim BMvIT eine klare Zusammenstellung der 12. Führerscheingesetz und Straßenverkehrs-Ordnung Novelle in druckbarer Form aufbereitet. Diese beinhaltet Details zum Führerschein- Vormerksystem mit stand 1. September 2009.
Welche Delikte beinhaltet das Vormerksystem?
Siehe dazu auch im Führerscheingesetz beim BMvIT.
1. | Übertretung der 0,5 Promille-Grenze |
2. | Übertretung der 0,1 Promille-Grenze für C-Führerschein Lenker (LKW) |
3. | Übertretung der 0,1 Promille-Grenze für D-Führerschein Lenker (Autobus) |
4. | Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg bzw. beim Einbiegen |
5. | Nichtbeachten des Sicherheitsabstandes von 0,2 – 0,4 Sekunden |
6. | Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung |
7. | Überfahren des Rotlichts mit Vorrangverletzung |
8. | Befahren des Pannenstreifens mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes |
9. | Übertretung der Beschränkungen für KFZ mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln |
10. | Verletzung des Fahrverbots für KFZ mit gefährlichen Gütern |
11. | Überfahren von Rotlicht bei Bahnübergängen sowie Umfahren eines Schrankens |
12. | Lenken eines Kraftfahrzeuges dessen technischer Zustand bzw. dessen nicht gesicherte Ladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt |
13. | Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung in Pkw/Kombi |
Wen betrifft die Nachschulung aufgrund des Vormerksystems?
Nachschulungen können von der Behörde nach dem zweiten begangenen Vormerkdelikt im Zeitraum von zwei Jahren angeordnet werden.
Wie ist der Ablauf der Nachschulung organisiert?
Es finden zwei Kurssitzungen mit ca. zehn TeilnehmerInnen, verteilt auf mindestens acht Tage, statt. Eine Kurssitzung dauert etwa drei Stunden. Voraussetzung für den Erhalt einer Kursbestätigung ist die aktive Teilnahme am Kurs. Es gibt jedoch keine Prüfung. Wir bitten Sie, bei der Anmeldung in unserem Sekretariat den gewünschten Kursort bekannt zu geben.
Wo kann ich mich anmelden?
Um einen Nachschulungstermin in Ihrer Umgebung zu erhalten, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte telefonisch oder über Faxzusendung des Anmeldeformulars an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.