Anmeldung für ein Verkehrscoaching

Die Termine für ein Verkehrscoaching werden uns von den Maltesern zur Verfügung gestellt. Die Organisation und Durchführung des Verkehrscoaching übernimmt ausschließlich der Malteser Hospitaldienst. Zur Organisation und Durchführung des Verkehrscoachings sind die in § 23 Abs. 1 Z 1 bis 4 des SanG genannten Institutionen berechtigt. Das Verkehrscoaching ist keine Leistung von INFAR, sondern INFAR ist in manchen Bundesländern Auftragnehmer einer berechtigten Rettungsorganisation. Wir möchten Sie über das Verkehrscoaching informieren.


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