Anmeldung für ein Verkehrscoaching

Die Termine für ein Verkehrscoaching werden uns von einer für die Durchführung berechtigten Rettungsorganisation zur Verfügung gestellt. Die Organisation und Durchführung des Verkehrscoaching übernehmen ausschließlich die berechtigten Organisationen. Zur Organisation und Durchführung des Verkehrscoachings sind die in § 23 Abs. 1 Z 1 bis 4 des SanG genannten Institutionen berechtigt. Das Verkehrscoaching ist keine Leistung von INFAR, sondern INFAR ist Auftragnehmer einer berechtigten Organisation. Wir möchten Sie nur über das Verkehrscoaching informieren.


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Anmerkung zur Anmeldung: