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Information zur verkehrspsychologischen
Untersuchung
1. Allgemeine Information
und Rahmenbedingungen
1.1 Verkehrspsychologische
Untersuchungen
1.2 Verkehrspsychologische
Untersuchung für Schulbus, Taxi bzw. Führerscheingruppe
II, Klasse D
2. Zuweisungsgründe
3. Häufige Fragen
(FAQs)
3.1 Verkehrspsychologische
Untersuchungen
3.2 Verkehrspsychologische
Untersuchung für Schulbus, Taxi bzw. Führerscheingruppe
II, Klasse D
4. Kosten für eine verkehrspsychologische
Untersuchung




1. Allgemeine Information
und Rahmenbedingungen (top)
1.1 Verkehrspsychologische
Untersuchungen (top)
Mögliche Zuweisungsgründe: Alkoholübertretungen,
Drogendelikte, aggressive Verhaltensweisen, mehrmaliges Nichtbestehen
der Führerscheinprüfung u.a.
Rahmenbedingungen:
Die Anmeldung erfolgt
telefonisch über unser Sekretariat
oder über Faxzusendung des Anmeldeformulars.
Die Untersuchungsgebühr
ist gesetzlich festgelegt und ist am Untersuchungstag bar zu bezahlen.
Zur Untersuchung sind ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass
oder Personalausweis) und entweder der behördliche Bescheid
oder eine Zuweisung durch den Amtsarzt/Verkehrsreferenten mitzubringen
Wenn Sie eine Brille oder Kontaktlinsen tragen,
so nehmen Sie diese bitte mit bzw. verwenden Sie die entsprechende
Sehhilfe bei der Untersuchung. Zur Untersuchung müssen Sie
gesund und leistungsfähig erscheinen.
Um bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten
finden die Untersuchungen an verschiedenen Orten
statt.
1.2 Verkehrspsychologische
Untersuchung für Schulbus, Taxi bzw. Führerscheingruppe
II, Klasse D (top)
Rahmenbedingungen:
Die Anmeldung erfolgt
telefonisch über unser Sekretariat
oder über Faxzusendung des Anmeldeformulars.
Die Untersuchungsgebühr
ist gesetzlich festgelegt und ist am Untersuchungstag bar zu bezahlen.
Zur Untersuchung ist ein amtlicher Lichtbilderausweis mitzubringen
Wenn Sie eine Brille oder Kontaktlinsen tragen,
so nehmen Sie diese bitte mit bzw. verwenden Sie die entsprechende
Sehhilfe bei der Untersuchung. Zur Untersuchung müssen Sie
gesund und leistungsfähig erscheinen.
Um bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten
finden die Untersuchungen an verschiedenen Orten
statt.




2. Zuweisungsgründe
(top)
- Verdacht auf Alkoholmissbrauch gemäß
§18 FSG-GV
- Fahren im alkoholisierten Zustand von 0.8 g/l
BAK bzw. 1.6 Promille AK oder mehr gemäß § 14
FSG-GV
- Mehrmaliger Entzug der Lenkerberechtigung innerhalb
5 Jahren
- Führerscheinbewerber unter 21 Jahren für
die Gruppe C/E gemäß § 17 FSG-GV
- Führerscheinbewerber unter 18 Jahren für
die Gruppe F oder Kleinmotorrad gemäß § 17 FSG-GV
- Führerscheinbewerber für die Gruppe
D gemäß § 17 FSG-GV
- Bewerber für den Schulbuslenkerausweis,
Screening oder kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit oder
volle verkehrspsychologische Untersuchung
- Führerscheinbewerber oder -besitzer im fortgeschrittenem
Alter gemäß § 17 FSG-GV
- Mehrmaliges Versagen bei der Lenkerprüfung
gemäß § 17 FSG-GV
- Verdacht auf unzureichende kognitive Befähigung
gemäß § 17 FSG-GV
- Verdacht auf mangelnde Reife und/oder verminderte
soziale Anpassung gemäß § 17 FSG-GV
- Verweigerung des Alkoholtests gemäß
§ 14 FSG-GV
- Verdacht auf Drogenmissbrauch
- Zweifel an kraftfahrspezifischen psychischen
Voraussetzungen aufgrund der ärztlichen Untersuchung
- Zweifel an der Verkehrszuverlässigkeit aufgrund
von Auffälligkeiten im bisherigen Fahrverhalten
- Wiederholung einer verkehrspsychologischen Untersuchung
innerhalb von 12 Monaten § 18 (5) FSG-GV




3. Häufige Fragen (FAQs)
(top)
3.1 Fragen zur Verkehrspsychologischen
Untersuchung / Stellungnahme (top)
Der Amtsarzt oder die Führerscheinbehörde kann Sie
dazu auffordern eine verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) zu
erbringen. Mit dieser Untersuchung sollen dann die Voraussetzungen
die zum sicheren Lenken eines Kraftfahrzeuges erforderlich sind
in möglichst objektiver Weise erfasst werden.
Um einen Untersuchungsstermin in Ihrer Umgebung
zu erhalten, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte telefonisch
oder über Faxzusendung des Anmeldeformulars
an unser Sekretariat. Sie
können sich auch gleich online
anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst
gut passenden Termin zu finden.
- Welche Fähigkeiten und Eigenschaften
werden getestet?
- Beobachtungsfähigkeit
- Aufmerksamkeits- und Konzentrationsfähigkeit
- Koordinationsfähigkeit
- Reaktionsvermögen
- Verkehrswahrnehmungsfähigkeit
- Sensomotorik
- Einstellungen und Persönlichkeitsmerkmale,
die speziell für das Verhalten beim Lenken von Kraftfahrzeugen
von Bedeutung sind.
- Alkohol- und Suchtgefährdung
- Wie lange dauert die Untersuchung?
Der Zeitbedarf für die Testung beträgt
zwischen drei und vier Stunden. Es können auch zwischen
den einzelnen Tests Pausen eingelegt werden.
- Welche Unterlagen bzw. was muss zur
VPU mitgenommen werden?
Sie müssen bitte einen amtlichen Lichtbildausweis
und den Bescheid bzw. die Zuweisung der BH mitbringen.
- Wie kann man sich vorbereiten?
Sie brauchen sich nicht vorzubereiten. Es
wird überprüft, ob Sie die Mindestanforderungen
für das Lenken von Kraftfahrzeugen, unter Berücksichtigung
ihrer jeweiligen Führerscheinklasse, erfüllen. Allerdings
ist wichtig, dass Sie gesund, ausgeruht und leistungsfähig
zur Testung erscheinen.
- Kann man vor den Tests üben?
Sie können vorher üben. Jeder Test
wird genau erklärt und es gibt vor dem Start eine Übungsphase.
- Wie läuft die Untersuchung ab?
Es werden Ihnen von einem Testsystem verschiedene
Aufgabenstellungen und Fragebögen vorgegeben. Wobei bei
einigen die Bearbeitungszeit unbegrenzt ist, während
es bei anderen wieder wichtig ist, dass Sie schnell und genau
ihre Aufgabenstellung erfüllen.
- Was kostet
eine verkehrspsychologische Untersuchung?
- Was passiert beim verkehrspsychologischen
Gespräch?
Dabei geht es darum ihre bisherigen Erfahrungen
im Straßenverkehr zu erheben und eventuelle Probleme,
die sich auch im Zusammenhang mit der Untersuchung ergeben
haben zu besprechen. Im Gespräch mit der Psychologin/Psychologen
wird auch auf ihre Vorgeschichte und auf den Anlaß Ihrer Untersuchung
eingegangen.
- Was passiert nach der Untersuchung?
Das Ergebnis der verkehrspsychologsichen Untersuchung
wird mit Ihnen besprochen. Sie werden beraten wie es weitergehen
könnte. Das darauffolgende schriftliche Gutachten wird
an die zuständige Behörde gesandt, die die endgültige Entscheidung
in Bezug auf Ihren Führerschein trifft.
3.2 Verkehrspsychologische
Untersuchung für Schulbus, Taxi bzw. Führerscheingruppe
II, Klasse D (top)
- Warum muß eine verkehrspsychologische
Untersuchung gemacht werden?
Aufgrund der gesetzlichen Regelung müssen
Sie für den Erhalt der Lenkberechtigung der Klasse D
eine positive Kurzuntersuchung (Screening) absolvieren.
- Welche Fähigkeiten werden getestet?
- Beobachtungsfähigkeit
- Aufmerksamkeits- und Konzentrationsfähigkeit
- Koordinationsfähigkeit
- Reaktionsvermögen
- Verkehrswahrnehmungsfähigkeit
- Sensomotorik
- Wie lange dauert die Testung?
Der Zeitbedarf für die Testung beträgt
zwischen ein und zwei Stunden.
- Was passiert beim Explorationsgespräch?
Dabei geht es darum ihre bisherigen Erfahrungen
im Straßenverkehr zu erheben und es wird im Gespräch
mit der Psychologin/Psychologen auf ihre Vorgeschichte und
auf den Anlaß Ihrer Untersuchung eingegangen.
- Was kostet
die Kurztestung (Screening)?
- Wie kann man sich vorbereiten?
Sie brauchen sich nicht vorzubereiten. Es
wird überprüft, ob Sie die Mindestanforderungen
für das Lenken von Kraftfahrzeugen, unter Berücksichtigung
ihrer jeweiligen Führerscheinklasse, erfüllen. Allerdings
ist wichtig, dass Sie gesund, ausgeruht und leistungsfähig
zur Testung erscheinen.
- Kann man vor den Tests üben?
Sie können vorher üben. Jeder Test
wird genau erklärt und es gibt vor dem Start eine Übungsphase.
- Was passiert mit dem Gutachten?
Das Gutachten wird gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von uns an Ihre zuständige Behörde
versandt. Natürlich erhalten Sie selbst auf Wunsch eine
Kopie der verkehrspsychologischen Stellungnahme.
- Was kann das Ergebnis für mich
bedeuten?
Wenn das Screening ein positives Ergebnis
liefert bedeutet es, dass Sie aus verkehrspsychologischer
Sicht zum Lenken von KFZ der jeweiligen Führerscheinklasse
geeignet sind.




4. Kosten für eine verkehrspsychologische
Untersuchung (top)
Die Untersuchungsgebühren sind gesetzlich festgesetzt
und betragen für ein(e)
| Verkehrspsychologisches Screening
(Kurzuntersuchung) |
130.- Euro |
| Verkehrspsychologisches Leistungstestung |
181.- Euro |
| Verkehrspsychologische Volluntersuchung |
363.- Euro |
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