INSTITUT FÜR NACHSCHULUNG
UND FAHRER - REHABILITATION

Mag. Dr. Inge Unterleitner
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INFAR STEIERMARK
Fettingergasse 6
A-8430 Leibnitz
Telefon/Fax: 03452 / 76677
Mobil: 0664 / 1533250
  
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Information zur Nachschulung bzw. zum Nachschulungskurs

1. Allgemeine Information über Nachschulungen

1.1 Nachschulung bei Alkoholauffälligkeit (Driver-Improvement, Einstellungs- und Verhaltenstraining, Nachschulung bei Alkohol Delikt)
1.2 Nachschulung bei sonstiger Problematik (Nachschulung bei z.B. Drogen Delikt)
1.3 Nachschulung bei Führerschein auf Probe (Einstellungs- und Verhaltenstraining ohne Alkoholdelikt)
1.4 Einzelnachschulung (Einzelnachschulungskurs bei INFAR)

2. Kursarten

3. Rahmenbedingungen

4. Kosten für eine Nachschulung

5. Kursorte

6. Häufige Fragen (FAQs)

7. Überprüfung von Nachschulungsbestätigungen

 

 

 





1. Allgemeine Informationen

1.1 Nachschulung bei Alkoholauffälligkeit (Driver Improvement, Einstellungs- und Verhaltenstraining, Nachschulung bei Alkohol Delikt)


Zur Reduktion der Rückfallhäufigkeit von Alkoholdelikten im Straßenverkehr werden Lenker nach bestimmten Alkoholdelikten von Seiten der Behörde zur Absolvierung einer Nachschulungsmaßnahme verpflichtet.

Die von INFAR durchgeführten Nachschulungskurse werden von speziell geschulten VerkehrspsychologInnen geleitet. Die Kurse (mindestens 4 Termine zu je 3 bis 3,5 Stunden) finden in der Regel abends in wöchentlichem Abstand statt. Um bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten finden die Kurse an verschiedenen Orten in der Steiermark statt.

Wichtige Inhalte der Nachschulungsmaßnahme sind beispielsweise:

Auseinandersetzung mit den Ursachen, wie es zur Fahrt unter Alkoholeinfluß kommen konnte.
Information über die Gesetzeslage
Information über Alkoholwirkung, Alkoholaufbau und -abbau im Körper
Promilleberechnungen
Die Wirkung von Alkohol auf die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit
Klärung der eigenen Einstellung und der Erwartungen in Bezug auf Alkohol
Auseinandersetzung mit der Rolle und Funktion von Alkohol im eigenen Leben
Entwicklung von anderen Strategien für ähnliche Situationen
Alte Verhaltensmuster verstehen lernen, und Entwicklungen von neuen Strategien, die in Zukunft besser vor Rückfällen schützen können
Zum Abschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung

Um einen Nachschulungstermin in Ihrer Umgebung zu erhalten, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte telefonisch oder über Faxzusendung des Anmeldeformulars an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

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1.2 Nachschulung bei sonstiger Problematik (Nachschulung bei z.B. Drogen Delikt)

Zur Reduktion der Rückfallhäufigkeit bei besonderen Verkehrsdelikten (z.B. Drogenenfluß) werden Lenker von Seiten der Behörde zur Absolvierung einer Nachschulungsmaßnahme verpflichtet.

Die durchgeführten Nachschulungen werden von speziell geschulten VerkehrspsychologInnen geleitet. Die Kurse (mindstens 4 Gruppensitzungen zu insgesamt zumindest 15 Einheiten) finden in der Regel abends in wöchentlichem Abstand statt. Um bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten finden die Kurse an verschiedenen Orten in der Steiermark statt.

Wichtige Inhalte der Nachschulungsmaßnahme sind beispielsweise:

Klärung der Ursachen des Deliktes
Information über die Gesetzeslage
Informationen über die Wirkung und Gefahren von bewusstseinsverändernden und verhaltensbeeinträchtigenden Substanzen (Drogen, Medikamente) im Straßenverkehr
Aufzeigen von Motiven und Problemen für den Missbrauch von Drogen
Auseinandersetzung mit der Rolle und Funktion von Drogen im eigenen Leben
Entwicklung von individuellen Lösungsmöglichkeiten für künftige Vorfallsfreiheit
Zum Abschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung

Um einen Nachschulungstermin in Ihrer Umgebung zu erhalten, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte telefonisch oder über Faxzusendung des Anmeldeformulars an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

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1.3 Nachschulung bei Führerschein auf Probe (Einstellungs- und Verhaltenstraining ohne Alkoholdelikt)


Zur Reduktion der Rückfallhäufigkeit bei Verkehrsdelikten von Probeführerscheinbesitzern werden Lenker nach bestimmten schwerwiegenden Verkehrsdelikten von Seiten der Behörde zur Absolvierung einer Nachschulungsmaßnahme verpflichtet.

Die von INFAR durchgeführten Nachschulungskurse werden von speziell geschulten VerkehrspsychologInnen geleitet. Die psychologischen Gruppenbehandlungen (4 Termine zu je 3 bis 3,5 Stunden) finden in der Regel abends in wöchentlichem Abstand statt. Zudem absolviert ein speziell geschulter Fahrlehrer mit dem Betroffenen eine Fahrprobe. Um bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten, finden die Kurse an verschiedenen Orten der Steiermark statt.

Wichtige Inhalte der Nachschulungsmaßnahme sind beispielsweise:

Klärung der Ursachen des Deliktes
Information über die Gesetzeslage
Auseinandersetzung mit der eigenen Risikobereitschaft
Reflexion der eigenen Beziehung zum Auto
Auseinandersetzung mit dem Thema Geschwindigkeit
Entwicklung von alternativen Strategien für ähnliche Situationen
Kennenlernen typischer positiver wie negativer Reaktionsmuster im Straßenverkehr
Erhöhung der Sensibilität für soziale Interaktionen im Straßenverkehr
Auseinandersetzungen mit dem Thema Gruppendruck im Straßenverkehr
Zum Abschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung

Um einen Nachschulungstermin in Ihrer Umgebung zu erhalten, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte telefonisch oder über Faxzusendung des Anmeldeformulars an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

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1.4 Einzelnachschulung (Einzelnachschulungskurs bei INFAR)

Alle Nachschulungskurse können auch bei Bedarf und gutem Grund als Einzelnachschulung durchgeführt werden. Diese Kurse finden die Kurse an verschiedenen Orten der Steiermark statt.

Um einen Nachschulungstermin in Ihrer Umgebung zu erhalten, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte telefonisch oder über Faxzusendung des Anmeldeformulars an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

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2. Kursarten

Nachschulungskurse für alkoholauffällige Kraftfahrer (Driver-Improvement, Einstellungs- und Verhaltenstraining)
Nachschulungskurse für Kraftfahrer mit Verkehrsauffälligkeit
Nachschulungskurse für Kraftfahrer mit Drogendelikten
Nachschulungskurse für Kraftfahrer mit Medikamentenmissbrauch
Nachschulungskurse für alkoholauffällige Kraftfahrer mit Probeführerschein (Einstellungs- und Verhaltenstraining)
Nachschulungskurse für Kraftfahrer ohne Alkoholdelikt mit Probeführerschein
Einzelnachschulungen (Information erhalten Sie über unser Sekretariat)

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3. Rahmenbedingungen

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über verkehrspsychologische Nachschulungen (Nachschulungsverordnung FSG-NV) (Auszug)

§2 (3) Am Beginn von zumindest einer Kurssitzung sowie bei Vorliegen des Verdachts auf Alkoholisierung ist die Atemluft der Kandidaten mittels geeigneter Geräte auf etwaigen Alkoholgehalt zu überprüfen. Die Testergebnisse sind zu protokollieren und das Protokoll fünf Jahre aufzubewahren. Beträgt bei einem Teilnehmer der Alkoholgehalt des Blutes mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft mehr als 0,05 mg/l oder verweigert der Teilnehmer die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt, ist dem Teilnehmer die Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung zu verweigern.

§5 (1) (Auszug) Der Betreffende hat den oder die Strafbescheid(e) oder - sofern eine Bestrafung nicht erfolgt ist - den Bescheid, mit dem die Nachschulung angeordnet wurde, zur Anmeldung zur Nachschulung mitzubringen.

§5 (3) (Auszug) Die Nachschulungskurse gemäß § 2 bis § 4 haben folgendes Ausmaß aufzuweisen:

  Erstmaliger Besuch einer Nachschulung Wiederholter Besuch einer Nachschulung desselben Kurstyps innerhalb von fünf Jahren
Nachschulung gemäß § 2 oder 4 mindestens vier Gruppensitzungen zu insgesamt 15 Kurseinheiten Mindestens fünf Gruppensitzungen zu insgesamt 18 Kurseinheiten
Nachschulung gemäß § 3 mindestens vier Gruppensitzungen zu insgesamt zwölf Kurseinheiten sowie eine Fahrprobe, die hinsichtlich des Aufwandes einer Gruppensitzung von insgesamt drei Kurseinheiten entspricht einer Gruppensitzung von insgesamt drei Kurseinheiten entspricht

§5 (4) (Auszug) Die Kurssitzungen sind möglichst gleichmäßig auf einen Zeitraum von mindestens 22 und höchstens 40 Kalendertagen verteilt, durchzuführen.

§5 (6) Mit Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung gilt die Nachschulung als ordnungsgemäß absolviert. Folgende Voraussetzungen müssen für die Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung erfüllt sein:
1. Teilnahme an allen Kurssitzungen unbeschadet Abs. 2,
2. ausreichende Mitarbeit im Kurs,
3. keine Übertretung der Bestimmung des § 2 Abs. 3,
4. vollständige Bezahlung der Kursgebühr.
Wird die Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung aus den in Z 1 bis 3 genannten Gründen verweigert, ist für einen Erwerb einer Kursbesuchsbestätigung ein neuerlicher Nachschulungskurs zu absolvieren.

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4. Kosten für eine Nachschulung

Nachschulungskurs für alkoholauffällige Lenker:
495 Euro
Nachschulungskurs für verkehrsauffällige Lenker: 495 Euro

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5. Kursorte

Um eine bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten, finden die Kurse an verschiedenen Orten der Steiermark statt.

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6. Häufige Fragen (FAQs)

  • Wie lange dauert der Kurs?

    Der Kurs dauert 15-18 Stunden. Diese vier oder fünf Kursteile sind über 4 Wochen verteilt.

  • Was muß ich dazu beitragen?

    Kommen Sie zum Kurs regelmäßig und erscheinen Sie punktlich. Ihre aktive Mitarbeit ist wichtig. Selbstverständlich werden Ihre Informationen streng vertraulich behandelt.

  • Was passiert, wenn ich einen Kurstermin versäume?

    Der versäumte Kurstermin muss nachgeholt werden.

  • Wieviele TeilnehmerInnen sind in einer Nachschulungsgruppe?

    6 bis 11 TeilnehmerInnen.

  • Gibt es eine Prüfung?

    Nein!

  • Wie geht es nach dem Kurs weiter?

    Nach erfolgreicher Ansolvierung des Kurses und vollständiger Bezahlung der Kursgebühr erhalten Sie die Kursbesuchsbestätigung. Die Behörde trifft die endgültige Entscheidung bezüglich Ihres Führerscheins.

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7. Überprüfung von Nachschulungsbestätigungen

Es besteht die Möglichkeit Bestätigungen für den Abschluß einer Nachschulung bei INFAR Steiermark online zu überprüfen:

VerifyINFAR Steiermark

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