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Information zur Nachschulung
bzw. zum Nachschulungskurs
1. Allgemeine Information
über Nachschulungen
1.1 Nachschulung
bei Alkoholauffälligkeit (Driver-Improvement, Einstellungs-
und Verhaltenstraining, Nachschulung bei Alkohol Delikt)
1.2 Nachschulung
bei sonstiger Problematik (Nachschulung
bei z.B. Drogen Delikt)
1.3 Nachschulung
bei Führerschein auf Probe (Einstellungs- und Verhaltenstraining
ohne Alkoholdelikt)
1.4 Einzelnachschulung
(Einzelnachschulungskurs bei INFAR)
2. Kursarten
3. Rahmenbedingungen
4. Kosten für
eine Nachschulung
5. Kursorte
6. Häufige Fragen
(FAQs)
7. Überprüfung von
Nachschulungsbestätigungen




1. Allgemeine Informationen
1.1 Nachschulung bei Alkoholauffälligkeit
(Driver Improvement, Einstellungs- und Verhaltenstraining, Nachschulung
bei Alkohol Delikt)
Zur Reduktion der Rückfallhäufigkeit von
Alkoholdelikten im Straßenverkehr werden Lenker nach bestimmten
Alkoholdelikten von Seiten der Behörde zur Absolvierung einer
Nachschulungsmaßnahme verpflichtet.
Die von INFAR durchgeführten Nachschulungskurse
werden von speziell geschulten VerkehrspsychologInnen geleitet.
Die Kurse (mindestens 4 Termine zu je 3 bis 3,5 Stunden) finden
in der Regel abends in wöchentlichem Abstand statt. Um bessere
Erreichbarkeit zu gewährleisten finden die Kurse an verschiedenen
Orten in der Steiermark statt.
Wichtige Inhalte der Nachschulungsmaßnahme
sind beispielsweise:
Auseinandersetzung mit den Ursachen, wie es zur Fahrt unter Alkoholeinfluß
kommen konnte.
Information über die Gesetzeslage
Information über Alkoholwirkung, Alkoholaufbau und -abbau
im Körper
Promilleberechnungen
Die Wirkung von Alkohol auf die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit
Klärung der eigenen Einstellung und der Erwartungen in Bezug
auf Alkohol
Auseinandersetzung mit der Rolle und Funktion von Alkohol im eigenen
Leben
Entwicklung von anderen Strategien für ähnliche Situationen
Alte Verhaltensmuster verstehen lernen, und Entwicklungen von
neuen Strategien, die in Zukunft besser vor Rückfällen
schützen können
Zum Abschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger
Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung
Um einen Nachschulungstermin in Ihrer Umgebung
zu erhalten, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte telefonisch
oder über Faxzusendung des Anmeldeformulars
an unser Sekretariat. Sie
können sich auch gleich online
anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst
gut passenden Termin zu finden.
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1.2 Nachschulung bei sonstiger
Problematik (Nachschulung bei z.B. Drogen Delikt)
Zur Reduktion der Rückfallhäufigkeit
bei besonderen Verkehrsdelikten (z.B. Drogenenfluß) werden
Lenker von Seiten der Behörde zur Absolvierung einer Nachschulungsmaßnahme
verpflichtet.
Die durchgeführten Nachschulungen werden von
speziell geschulten VerkehrspsychologInnen geleitet. Die Kurse (mindstens
4 Gruppensitzungen zu insgesamt zumindest 15 Einheiten) finden in
der Regel abends in wöchentlichem Abstand statt. Um bessere
Erreichbarkeit zu gewährleisten finden die Kurse an verschiedenen
Orten in der Steiermark statt.
Wichtige Inhalte der Nachschulungsmaßnahme
sind beispielsweise:
Klärung der Ursachen des Deliktes
Information über die Gesetzeslage
Informationen über die Wirkung und Gefahren von bewusstseinsverändernden
und verhaltensbeeinträchtigenden Substanzen (Drogen, Medikamente)
im Straßenverkehr
Aufzeigen von Motiven und Problemen für den Missbrauch von
Drogen
Auseinandersetzung mit der Rolle und Funktion von Drogen im eigenen
Leben
Entwicklung von individuellen Lösungsmöglichkeiten für
künftige Vorfallsfreiheit
Zum Abschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger
Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung
Um einen Nachschulungstermin in Ihrer Umgebung zu
erhalten, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte telefonisch
oder über Faxzusendung des Anmeldeformulars
an unser Sekretariat. Sie
können sich auch gleich online
anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst
gut passenden Termin zu finden.
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1.3 Nachschulung bei Führerschein
auf Probe (Einstellungs- und Verhaltenstraining ohne Alkoholdelikt)
Zur Reduktion der Rückfallhäufigkeit bei
Verkehrsdelikten von Probeführerscheinbesitzern werden Lenker
nach bestimmten schwerwiegenden Verkehrsdelikten von Seiten der
Behörde zur Absolvierung einer Nachschulungsmaßnahme
verpflichtet.
Die von INFAR durchgeführten Nachschulungskurse
werden von speziell geschulten VerkehrspsychologInnen geleitet.
Die psychologischen Gruppenbehandlungen (4 Termine zu je 3 bis 3,5
Stunden) finden in der Regel abends in wöchentlichem Abstand
statt. Zudem absolviert ein speziell geschulter Fahrlehrer mit dem
Betroffenen eine Fahrprobe. Um bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten,
finden die Kurse an verschiedenen Orten
der Steiermark statt.
Wichtige Inhalte der Nachschulungsmaßnahme
sind beispielsweise:
Klärung der Ursachen des Deliktes
Information über die Gesetzeslage
Auseinandersetzung mit der eigenen Risikobereitschaft
Reflexion der eigenen Beziehung zum Auto
Auseinandersetzung mit dem Thema Geschwindigkeit
Entwicklung von alternativen Strategien für ähnliche
Situationen
Kennenlernen typischer positiver wie negativer Reaktionsmuster
im Straßenverkehr
Erhöhung der Sensibilität für soziale Interaktionen
im Straßenverkehr
Auseinandersetzungen mit dem Thema Gruppendruck im Straßenverkehr
Zum Abschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger
Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung
Um einen Nachschulungstermin in Ihrer Umgebung zu
erhalten, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte telefonisch
oder über Faxzusendung des Anmeldeformulars
an unser Sekretariat. Sie
können sich auch gleich online
anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst
gut passenden Termin zu finden.
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1.4 Einzelnachschulung (Einzelnachschulungskurs
bei INFAR)
Alle Nachschulungskurse können auch bei Bedarf und
gutem Grund als Einzelnachschulung durchgeführt werden. Diese
Kurse finden die Kurse an verschiedenen Orten
der Steiermark statt.
Um einen Nachschulungstermin in Ihrer Umgebung zu
erhalten, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte telefonisch
oder über Faxzusendung des Anmeldeformulars
an unser Sekretariat. Sie
können sich auch gleich online
anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst
gut passenden Termin zu finden.
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2. Kursarten
Nachschulungskurse
für alkoholauffällige Kraftfahrer (Driver-Improvement,
Einstellungs- und Verhaltenstraining)
Nachschulungskurse
für Kraftfahrer mit Verkehrsauffälligkeit
Nachschulungskurse
für Kraftfahrer mit Drogendelikten
Nachschulungskurse
für Kraftfahrer mit Medikamentenmissbrauch
Nachschulungskurse
für alkoholauffällige Kraftfahrer mit Probeführerschein
(Einstellungs- und Verhaltenstraining)
Nachschulungskurse
für Kraftfahrer ohne Alkoholdelikt mit Probeführerschein
Einzelnachschulungen (Information erhalten Sie über unser
Sekretariat)
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3. Rahmenbedingungen
Verordnung des Bundesministers für Verkehr,
Innovation und Technologie über verkehrspsychologische Nachschulungen
(Nachschulungsverordnung FSG-NV) (Auszug)
§2 (3) Am Beginn von zumindest einer Kurssitzung
sowie bei Vorliegen des Verdachts auf Alkoholisierung ist die Atemluft
der Kandidaten mittels geeigneter Geräte auf etwaigen Alkoholgehalt
zu überprüfen. Die Testergebnisse sind zu protokollieren
und das Protokoll fünf Jahre aufzubewahren. Beträgt bei
einem Teilnehmer der Alkoholgehalt des Blutes mehr als 0,1 g/l (0,1
Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft mehr als 0,05 mg/l
oder verweigert der Teilnehmer die Untersuchung der Atemluft auf
Alkoholgehalt, ist dem Teilnehmer die Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung
zu verweigern.
§5 (1) (Auszug) Der Betreffende hat
den oder die Strafbescheid(e) oder - sofern eine Bestrafung nicht
erfolgt ist - den Bescheid, mit dem die Nachschulung angeordnet
wurde, zur Anmeldung zur Nachschulung mitzubringen.
§5 (3) (Auszug) Die Nachschulungskurse
gemäß § 2 bis § 4 haben folgendes Ausmaß
aufzuweisen:
| |
Erstmaliger Besuch einer Nachschulung |
Wiederholter Besuch einer Nachschulung desselben
Kurstyps innerhalb von fünf Jahren |
| Nachschulung gemäß § 2 oder
4 |
mindestens vier Gruppensitzungen zu insgesamt
15 Kurseinheiten |
Mindestens fünf Gruppensitzungen zu insgesamt
18 Kurseinheiten |
| Nachschulung gemäß § 3 |
mindestens vier Gruppensitzungen zu insgesamt
zwölf Kurseinheiten sowie eine Fahrprobe, die hinsichtlich
des Aufwandes einer Gruppensitzung von insgesamt drei Kurseinheiten |
entspricht einer Gruppensitzung von insgesamt
drei Kurseinheiten entspricht |
§5 (4) (Auszug) Die Kurssitzungen sind
möglichst gleichmäßig auf einen Zeitraum von mindestens
22 und höchstens 40 Kalendertagen verteilt, durchzuführen.
§5 (6) Mit Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung
gilt die Nachschulung als ordnungsgemäß absolviert. Folgende
Voraussetzungen müssen für die Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung
erfüllt sein:
1. Teilnahme an allen Kurssitzungen unbeschadet Abs. 2,
2. ausreichende Mitarbeit im Kurs,
3. keine Übertretung der Bestimmung des § 2 Abs. 3,
4. vollständige Bezahlung der Kursgebühr.
Wird die Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung aus den in
Z 1 bis 3 genannten Gründen verweigert, ist für einen
Erwerb einer Kursbesuchsbestätigung ein neuerlicher Nachschulungskurs
zu absolvieren.
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4. Kosten für eine
Nachschulung
Nachschulungskurs für alkoholauffällige
Lenker:
|
495 Euro |
| Nachschulungskurs für verkehrsauffällige
Lenker: |
495 Euro |
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5. Kursorte
Um eine bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten,
finden die Kurse an verschiedenen Orten
der Steiermark statt.
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6. Häufige Fragen (FAQs)
- Wie lange dauert der Kurs?
Der Kurs dauert 15-18 Stunden. Diese vier
oder fünf Kursteile sind über 4 Wochen verteilt.
- Was muß ich dazu beitragen?
Kommen Sie zum Kurs regelmäßig und erscheinen
Sie punktlich. Ihre aktive Mitarbeit ist wichtig. Selbstverständlich
werden Ihre Informationen streng vertraulich behandelt.
- Was passiert, wenn ich einen Kurstermin
versäume?
Der versäumte Kurstermin muss nachgeholt
werden.
- Wieviele TeilnehmerInnen sind in einer
Nachschulungsgruppe?
6 bis 11 TeilnehmerInnen.
- Gibt es eine Prüfung?
Nein!
- Wie geht es nach dem Kurs weiter?
Nach erfolgreicher Ansolvierung des Kurses
und vollständiger Bezahlung der Kursgebühr erhalten
Sie die Kursbesuchsbestätigung. Die Behörde trifft die
endgültige Entscheidung bezüglich Ihres Führerscheins.
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7. Überprüfung
von Nachschulungsbestätigungen
Es besteht die Möglichkeit Bestätigungen
für den Abschluß einer Nachschulung bei INFAR Steiermark
online zu überprüfen:
VerifyINFAR
Steiermark
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